# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Inzersdorf im Kremstal

7.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 5. Februar 1979 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Inzersdorf im Kremstal

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterireichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 5. Februar 1979 dei Gemeinde Inzersdorf im Kremstal, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Inzersdorf im Kremstal:

Erniedrigt geteilt; oben in Blau ein silberner, schreitender Windhund mit einem goldenen Halsband; unten in Gold balkenweise drei grüne Kleeblätter, die durch zwei grüne Stiele bogenförmig miteinander verbunden sind.