# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Weißenkirchen im Attergau

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 5. Februar 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Weißenkirchen im Attergau

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeotridnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 5. Februar 1979 der Gemeinde Weißenkirchen im Attergau, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Weißenkirchen im Attergau:

Durch eine silberne Wellenleiste, darin eine schwarze .Glasmacherpfeife, schräglinks geteilt; oben in Gcnün eine silberne Margeritenblüte mit goldenem Butzen; unten in Rot ein silbernes, scbräglinks gelegtes Hufeisen.