# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rüstorf

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 12. März 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rüstorf

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 12. März 1979 der Gemeinde Rüstorf, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Rüstorf:

Schräg geteilt; oben in Rot ein silbernes Schaufelrad; unten in Silber drei, die Teilungslinie berührende, grüne Stufen, darin eine silberne Margerite mit grünen Staubblättern.