# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Geretsberg

25.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 12. März 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Geretsberg

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 12. März 1979 der Gemeinde Geretsberg, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Geretsberg:

In Silber auf grünem Dreiberg ein blauer, gefranster Enzian mit grünem Kelch und zwei grünen Blättern.