# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Eberschwang

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 26. März 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Eberschwang

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 26. März 1979 der Gemeinde Eberschwang, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Eberschwang:

In Gold auf grünem Dreiberg ein schwarzer, rot bezungter, schreitender Eber.