# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gosau

47. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 14. Mai 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gosau

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 14. Mai 1979 der Gemeinde Gosau, politischer Bezirk Gmunden, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Gosau: In Blau drei silberne Spitzen, deren mittlere bis zum Schildrand' reicht, darin ein roter Ammonit.