# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Tumeltsham

48. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 14. Mai 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Tumeltsham

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 14. Mai 1979 der Gemeinde Tumeltsham, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Tumeltsham:

Geteilt; oben in Rot ein silberner, leicht aufgerichteter Greif; unten in Gold über roten Flammen ein blauer Kessel.