# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hohenzell

53.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 11. Juni 1979 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hohenzell

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 11. Juni 1979 der Gemeinde Hohenzell, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens Verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Hohenzell:

Von Rot und Silber schräg geteilt mit zwei heraldischen Rosen in gewechselten Farben; auf der Teilungslinie ein oben silbernes, unten schwarzes Schwert.