# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Grenzen der Stadtgemeinde Schwanenstadt

# und der Gemeinde Schlatt geändert werden

a)Die Grundstücke Nr. 265/2, 267/3 und 267/5, Ka-

tastralgemeinde Schwanenstadt, Stadtgemeinde

Schwanenstadt, im Ausmaß von 1.152 m2 werden

der Gemeinde Schlatt eingemeindet;

b)die Grundstücke Nr. 1390/4, 1390/5 und 1395/2,

Katastralgemeinde Schlatt, Gemeinde Schlatt, im

Ausmaß von 27.501 m2 werden der Stadtge

meinde Schwanenstadt eingemeindet.

§ 2 Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1980 in Kraft.