# Gesetz, mit dem das O.ö. Bezügegesetz geändert wird

68.

Gesetz

vom 9. Juli 1979, mit dem das O. ö. BezUgegesetz geändert wird

Der o. ö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das O. ö. Bezügegesetz, LGB1. Nr. 16/1973, wird wie folgt geändert:

Dem § 9 Abs. 3 ist folgender Satz anzufügen:

"Dauert jedoch die Funktionsausübung weniger als eine Gesetzgebungsperiode, so gebührt die Entschädigung anteilsmäßig, und zwar entsprechend der Dauer der Funktionsausübung gemessen an der Dauer der Gesetzgebungsperiode."

Artikel II

Dieses Gesetz tritt am 8. Juli 1979 in Kraft.