# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Erhebung der Gemeinde Wilhering zum Markt

81.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 9. Juli 1979 über die Erhebung der Gemeinde Wilhering zum Markt

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 1 der Oberästerreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 9. Juli 1979 die Gemeinde Wilhering im politischen Bezirk Linz-Land zum Markt erhoben.