# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lengau

82.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 9. Juli 1979 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lengau

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 9. Juli 1979 der Gemeinde Lengau, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Lengau:

In Grün ein silberner Hirschrumpf mit zehn-endigem Geweih.