# Vereinbarung der Länder Oberösterreich und Steiermark über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Raumordnung im gemeinsamen Grenzgebiet

Landesgesetzblatt für Oberösterreidi, Jahrgang 1979, 28. Stück, Nr.

Seite 235

markt bei Sankt Gallen, Garns bei Hieflau, Landl, Palfau, Sankt Gallen, Weißenbach an der Enns, Wildalpen, Gröbming, Schladming, Ramsau am Dachstein, Haus und Aich.

Artikel II

Im Interesse einer harmonischen und in den Zielsetzungen abgestimmten Entwicklung der Raumordnung im gemeinsamen Grenzgebiet {Art. IJ verpflichten sich die Vertragsparteien zur gegenseitigen Information über ihnen bekanntgewordene raumbedeutsame Entwicklungen, Planungen und Maßnahmen, die Auswirkungen auf den in das gemeinsame Grenzgebiet fallenden Teil des anderen Landes haben können, und streben Einvernehmen

an.

Artikel III

(1)Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen

gemäß Artikel II sind auf Verlangen einer Ver

tragspartei zur Erarbeitung von Vorschlägen und

Empfehlungen gemeinsam zu beraten.

(2)Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre

raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen an

diesen gemeinsamen Vorschlägen und Empfehlun

gen zu orientieren und auf raumbedeutsame Pla

nungen und Maßnahmen anderer Planungsträger

nach Möglichkeit Einfluß im Sinne solcher gemein

samen Vorschläge und Empfehlungen zu nehmen.

Artikel IV

Diese Vereinbarung tritt zwei Monate nach ihrer Unterfertigung durch

die Vertragsparteien in Kraft.

Artikel V

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann von jeder Vertragspartei jederzeit durch schriftliche Mitteilung gekündigt werden. Die Kündigung wird mit Ablauf des Monats wirksam, an dem die Erklärung der anderen Vertragspartei zugegangen ist.

Artikel VI

Diese Vereinbarung wird in zweifacher Urschrift ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung und beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung aufbewahrt. Eine Abschrift wird bei der Verbindungsstelle der österreichischen Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung hinterlegt.

Spital am Pyhrn, am 10. September 1979

Fun das Land Oberösterreich:

Der Landeshauptmann: Dr. Ratzenböck

Für das Land Steiermark:

Der Landeshauptmann: Dr. Niederl

Die Vereinbarung wird zufolge ihres Artikels IV am 10. November 1979 in Kraft treten.