# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö. Landesregierung über

# die Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Rechnungsdienst (einschließlich Kanzleidienst)

# geändert wird

92.

Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 1. Oktober 1979, mit

der die Verordnung der o. ö. Landesregierung über

die Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Rechnungsdienst (einschließlich Kanzleidienst)

geändert wird

Auf Grund des Gesetzes über die Dienstausbildung und Fortbildung sowie über die Dienstprüfungen von Landesbediensteten, LGB1. Nr. 80/1978, wird verordnet:

Die Verordnung der o. ö. Landesregierung über die Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Rechnungsdienst (einschließlich Kanzleidienst), LGB1. Nr. 41/1979, wird wie folgt geändert:

1.8 1 hat zu lauten:

"§ 1

Die Prüfung für den mittleren Verwaltungsund Rechnungsdienst (einschließlich Kanzlei-dienst) besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil."

2. Im § 2 haben der Abs. 1 und die Absatzbezeichnung "(2)" zu entfallen.