# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö. Landesregierung über

# die Prüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst geändert wird

94.

Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 1. Oktober 1979, mit

der die Verordnung der o. ö. Landesregierung über

die Prüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst

geändert wird'

Auf Grund des Gesetzes über die Dienstausbildung und Fortbildung sowie über die Dienstprüfungen von Landesbediensteten, LGB1. Nr. 80/1978, wird verordnet:

Die Verordnung der o. ö. Landesregierung über die Prüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst, LGB1. Nr. 39/1979, wird wie folgt geändert:

Im § 3 Abs. 1 werden der erste und der zweite Satz durch folgenden Satz ersetzt:

"Die Dienstbehörde hat in möglichster Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen Verwendung des Prüfungswerbers aus den in der Folge genannten Fachgebieten eines als Gegenstand der Prüfung zu bestimmen."