# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreis

120.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 10. Dezember 1979

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pfarrkirchen

im Mühlkreis

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, zuletzt geändert durch die Novelle LGB1. Nr. 45/1979 mit Beschluß vom 10. Dezember 1979 der Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreis, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Pfarrkirchen im Mühlkreis.:

In Rot auf grünem, von einer goldenen Leiste gesäumten Hügel, darin drei, zwei zu eins gestellte, goldene Lilien, ein goldenes, lateinisches Kreuz mit Kleeblattenden.