# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberhofen am Irrsee

3.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 17. Dezember 1979

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberhofen am

Irrsee

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGBl. Nr. 45, zuletzt geändert durch die Novelle LGBl. Nr. 45/1979 mit Beschluß vom 17. Dezember 1979 der Gemeinde Oberhofen am Irrsee, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Oberhofen am Irrsee:

Über silbernem, gewelltem Schildfuß, darin eine blaue Wellenleiste, in Grün ein silberner Brachvogel mit schwarzem Schnabel und schwarzen Beinen.