# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Verlegung der Greinerwaldstraße

# (Landesstraße Nr. 573) im Gebiet der Stadt Grein

§ 1-

(1)Der bei km 157,297 (km 41,380 alt) der Donau

Straße (Bundesstraße B 3) in nordwestlicher Rich

tung abzweigende, entlang des Kreuznerbaches

westlich an der Stadt Grein (Greinburg) vorbeifüh

rende und bei km 0,960 (km 1,040 alt) in die be

stehende Trasse einbindende, neu herzustellende

Teil der Greinerwaldstraße (Landesstraße Nr. 573

des Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen

Oberösterreichs) wird als Landesstraße erklärt.

(2)Der zwischen km 0,000 (alt) und km 1,040 (alt)

gelegene bisherige Teil der Greinerwaldstraße wird

als Landesstraße aufgelassen. Die Auflassung wird

erst mit dem Zeitpunkt der Verkehrsübergabe des

neuen Straßenteiles (Abs. 1) wirksam.