# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ottenschlag im Mühlkreis

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 21. Jänner 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ottenschlag im Mühlkreis

Die 0. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs, 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 21. Jänner 1980 der Gemeinde Ottenschlag im Mühlkreis, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Ottenschlag im Mühlkreis:

In Grün eine silberne, eingebogene Spitze, darin ein aufrechter Heidelbeerzweig mit grünen Blättern und blauen Früchten, rechts und links je eine silberne, einwärts gestellte Axt.