# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pupping

15.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 18. Februar 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pupping

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 18. Februar 1980 der Gemeinde Pupping, politischer Bezirk Eferding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Pupping:

In Grün über einem silbernen Zwillings-Wellen-balken eine goldene, mit einem grünen, lateinischen Kreuz bestickte Mitra; zwischen deren goldenen, nach beiden Seiten herabhängenden Bändern ein goldenes, schräglinks gestelltes Beil.