# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Prüfungsgebühren und die Prüfungsentgelte

# bei Ablegung von Prüfungen vor einer nach der O.ö. Land- und forstwirtschaftlichen

# Berufsausbildungsordnung 1967, LGBl. Nr. 53, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 81/1978 eingerichteten Prüfungskommission (Zweite Prüfungsgebührenverordnung)

§ 5

(i) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Zweite Prüfungsgebührenverordnung, LGBl. Nr. 27/1970, außer Kraft.