# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Änderung des Namens der Gemeinde

# Unterach

43.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 9. Juni 1980 über die Änderung des Namens der Gemeinde Unterach

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 2 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 9. Juni 1980 die vom Gemeinderat der Gemeinde Unterach, politischer Bezirk Vöcklabruck, in der Sitzung am 21. März 1980 beschlossene Änderung des Namens dieser Gemeinde auf "Unterach am Attersee" genehmigt.