# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Goldwörth

45. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 9. Juni 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Goldwörth

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 9. Juni 1980 der Gemeinde Goldwörth, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Goldwörth:

Durch einen goldenen Wellenbalken geteilt; oben in Grün ein silbernes, querlinkshin gestelltes Schwert, unten in Blau ein silberner Fisch.