# Gesetz, mit dem das O.ö. Verwaltungsabgabengesetz 1974 neuerlich geändert wird

65.

Gesetz

vom 10. Juli 1980, mit dem das O. ö. Verwaltungsabgabengesetz 1974

neuerlich geändert wird

Der o. ö. Landtag hat beschlossen:

Das O. ö. Verwaltungsabgabengesetz 1974, LGBl. Nr. 6, in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 35/1980 wird wie folgt geändert:

§ 2 Abs. 1 hat zu lauten:

"(1) Für das Ausmaß der Verwaltungsabgaben sind die von der Landesregierung durch Verordnung zu erlassenden Tarife maßgebend, die für den einzelnen Abgabefall das Ausmaß von siebentausend Schilling nicht überschreiten dürfen."