# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schlierbach

69.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 11. August 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Schlierbach

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 11. August 1980 der Gemeinde Schlierbach, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Schlierbach:

Gespalten; rechts in Silber ein geradarmiges, rotes Tatzenkreuz, links von Schwarz, Silber und Rot zweimal gespalten.