# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Michaelnbach

70.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 25. August 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Michaelnbach

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs, 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 25. August 1980 der Gemeinde Michaelnbach, politischer Bezirk Grieskirchen, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Michaelnbach:

In Blau ein silberner, schräglinker Wellenbalken, belegt mit einem roten Flammenschwert mit schwarzem Griff.