# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Michaelnbach

71.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 25. August 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Ungenach

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs, 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 25. August 1980 der Gemeinde Ungenach, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Ungenach:

In Grün eine silberne, schräglinke Wellenleiste; oben eine goldene Sonne mit Flammenstrahlen, unten eine goldene Unke.