# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Unterach am Attersee

72.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 25. August 1980 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Ge-

meindewappens an die Gemeinde Unterach am

Attersee

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1

der 0. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit

Beschluß vom 25. August 1980 der Gemeinde Unter-

ach am Attersee, politischer Bezirk Vöcklabruck, das

Recht zur Führung' eines Gemeindewappens ver-

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Unter-

ach am Attersee:

In Gold ein blauer Schrägbalken, darin ein silberner Fisch, oben begleitet von einem roten Herz.