# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Roßleithen

73.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 25. August 1980 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Ge

meindewappens an die Gemeinde Roßieithen

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs, 1

der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit

Beschluß vom 25. August 1980 der Gemeinde Roß-

leithen, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems,

das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

verliehen. Beschreibung des Wappens der Gemeinde

Roßleithen:

Zwischen grünem Schräghaupt und grünem

Schrägfuß, darin je ein goldenes, querrechtshin

gestelltes Sensenblatt, in Silber ein rotes, auf-

gerichtetes Roß.