# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Polling im Innkreis

8.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 19. Jänner 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Poiling im Innkreis

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 19. Jänner 1981 der Gemeinde Poiling im Innkreis, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Poiling im Innkreis:

In Grün ein goldenes, anstoßendes Andreas kreuz, belegt mit zwei roten, schräggekreuzten Glevenstäben.