# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Verlegung der Schörflinger Straße

# (Bezirksstraße Nr. 1265) im Gebiet der Marktgemeinde Schörfling am Attersee

19.

Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 16. Februar 1981 betreffend

die Verlegung der Schörflinger Straße (Bezirksstraße Nr. 1265)

im Gebiet der Marktgemeinde Schörfling am Attersee

Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit

§ 8 Abs. 1 Z. 2 des O. ö. Landes-Straßenverwaltungs-gesetzes 1975, LGBl. Nr. 22, wird verordnet:

§ 1

(1)Der bei km 12,0 (in unmittelbarer Nähe der

Straßenunterführung unter der A1 West Autobahn)

von der bisherigen Trasse in südlicher Richtung ab

zweigende, östlich des Marktes Schörfling dem Bach

bett des Mühlbaches folgende und in einem ge

streckten Bogen nach Westen führende, bei km 1,075

der B 152 Seeleiten Straße (Bundesstraße) in diese

einmündende, neu herzustellende Teil der Schörf

linger Straße (Bezirksstraße Nr. 1265 des Verzeich

nisses der Landes- und Bezirksstraßen Oberöster

reichs) wird als Bezirksstraße erklärt.

(2)Der zwischen km 12,0 und seiner Einmündung

bei km 0,212 der B 152 Seeleiten Straße gelegene

bisherige Teil der Schörflinger Straße wird als Be

zirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird erst mit

dem Zeitpunkt der Verkehrsübergabe des neuen

Straßenteiles (Abs. 1) wirksam.

§2

Im einzelnen ist der Verlauf der neuen und alten Trasse der Schörflinger Straße aus der beim Amt der 0. ö. Landesregierung und beim Marktgemeindeamt Schörfling aufliegenden Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000 zu ersehen.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.