# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Auflassung von Teilen der St. Florianer

# Stiftstraße (Bezirksstraße Nr. 1394) im Gebiet der Marktgemeinde St. Florian

26.

Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 6. April 1981 betreffend die Auflassung von Teilen der St. Florianer Stiftstraße (Bezirksstraße Nr. 1394) im Gebiet der Marktgemeinde St. Florian

Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 2 des O. ö. Landes-Straßenverwaltungs-gesetzes 1975, LGBl. Nr. 22, wird verordnet:

§ 1

Die bei km 0,694 und km 0,700 der .St. Florianer Stiftstraße (Bezirksstraße Nr. 1394 des Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) abzweigenden Ausästungen dieser Straße mit einer Länge von 86 m bzw. 144 m werden als Bezirksstraße aufgelassen.

§ 2

Im einzelnem ist die Lage der aufzulassenden Straßenteile aus dem beim Amt der o. ö. Landesregierung, und beim Marktgemeindeamt St. Florian aufliegenden Lageplan zu ersehen.

§3 Diese Verordnung tritt am 15. Mai 1981 in Kraft.