# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Regau

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 27. April 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Regau

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 27. April 1981 der Gemeinde Regau, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen^.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Regau:

Unter goldenem Schildhaupt, darin eine von zwei roten Blättern begleitete, rote Weintraube, in Rot ein goldener Flug mit daraus wachsendem, goldenem, geharnischtem und abgewinkeltem Arm, der ein goldenes Schwert hält.