# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Engerwitzdorf

30. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 27. April 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Engerwitzdorf

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 27. April 1981 der Gemeinde Engerwitzdorf, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Engerwitzdorf:

Durch einen silbernen Schräglinksbalkeni, belegt mit einem grünen Leistenstab, geteilt; oben in Grün ein goldenes Hirschgeweih, unten; in Rot eine goldene heraldische Rose mit silbernen Kelchblättern.