# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Treubach

35.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 18. Mai 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Treubach

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 18. Mai 1981 der Gemeinde Treubach, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Treubach:

In Gold ein schwarzer Wellenbalken, begleitet oben von zwei blauen Kornblumen und unten von einer roten, heraldischen Rose mit grünen Kelchblättern.