# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pühret

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 1. Juni 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pühret

Die o. ö. Landesregierung- hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 1. Juni 1981 der Gemeinde Pühret, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Pühret:

Unter silbernem Schildhaupt mit Eisenhutteilung (sechs grüne Eisenhüte) in Grün ein silberner Birkenzweig mit drei Blättern und zwei hängenden Kätzchen.