# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz

38.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 15. Juni 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 15. Juni 1981 der Gemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz, politischer Bezirk Eferding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen. Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz:

In Grün über einer silbernen Wellenleiste im Schildfuß eine goldene Mostpresse (Spindelpresse).