# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Fischlham

39.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 15. Juni 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Fischlham

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 15. Juni 1981 der Gemeinde Fischlham, politischer Bezirk Wels-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Fischlham:

In Blau übereinander drei goldene Fische, dazwischen zwei goldene Wellenleisten.