# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Verlegung der Münzkirchener Straße

# (Bezirksstraße Nr. 1165) im Gebiet der Gemeinde St. Roman

§ 1

(1)Der bei km 3,500 in nordöstliche Richtung ab

zweigende und bei km 4,080 in die bestehende

Trasse einbindende, neu herzustellende Teil der

Münzkirchener Straße (Bezirksstraße Nr. 1165 des

Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen

Oberösterreichs) wird als Bezirksstraße erklärt.

(2)Der zwischen km 3,500 und km 4,080 gelegene

bisherige Teil der Münzkirchener Straße wird als

Bezirksstraße aufgelassen-. Die Auflassung wird erst

mit dem Zeitpunkt der Verkehrsübergabe des neuen

Straßenteiles (Abs. 1) wirksam.