# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Eschenau im Hausruckkreis

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 6. Juli 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Eschenau im Hausruckkreis

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 6. Juli 1981 der Gemeinde Eschenau im Hausruckkreis, politischer Bezirk Grieskirchen, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

der Gemeinde

Beschreibung des Wappens Eschenau im Hausruckkreis:

Gespalten von Silber und Grün mit einem oben und unten anstoßenden Eschenblatt mit neun Fiedern in gewechselten1 Farben und einem schwarzen Stiel.