# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Verlegung der Aisttalstraße

# (Bezirksstraße Nr. 1415 des Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) im Gebiet der Marktgemeinde Pregarten und der Gemeinde Tragwein

§ 1

(1)Der bei km 10,950 von der bisherigen Trasse

in nordöstliche Richtung abweichende und bei

km 11,213 in die B 124 Königswiesener Straße ein

mündende, neu herzustellende Teil der Aisttalstraße

(Bezirksstraße Nr. 1415 des Verzeichnisses der Lan

des- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) wird als

Bezirksstraße erklärt.

(2)Der zwischen km 10,950 und Alt-km 11,641 ge

legene bisherige Teil der Aisttalstraße wird als Be

zirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird erst

mit dem Zeitpunkt der Verkehrsübergabe des neuen

Straßenteiles (Abs. 1) wirksam.

Seite 98

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1981, 20. Stück, Mr. 57, 58 u. 59

ämtern Pregarten und Tragwein aufliegenden Plan, Maßstab 1 :2880, zu ersehen.

§3

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.