# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Verlegung der Münzkirchener Straße

# (Bezirksstraße Nr. 1165) im Gebiet der Gemeinden Münzkirchen und St. Roman

§ 1

(1)Der bei km 0,114 von der bisherigem Trasse in

nordöstliche Richtung abweichende und bei km 0,700

in die bestehende Trasse einmündende, neu herzu

stellende Teil der Münzkirchener Straße (Bezirks^

Straße Nr. 1165 des Verzeichnisses der Landes- und

Bezirksstraßen Oberösterreichs) wird als Bezirks^

Straße erklärt,

(2)Der zwischen km 0,114 und km 0,700 gelegene

Teil der Münzkirchener Straße wird als Bezirks

straße aufgelassen. Die Auflassung wird erst mit

dem Zeitpunkt der Verkehrsübergabe des neuen

Straßenteiles (Abs. 1) wirksam.