# Verordnung der o.ö. Landesregierung über das O.ö. Schilehrerabzeichen für Landesschilehrer

73.

Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 14. September 1981 über das 0. ö. Schilehrerabzeichen für Landesschilehrer

Gemäß § 10 Abs. 2 des O. ö. Schischulgesetzes 1979, LGBI.

Nr. 18, wird verordnet:

Das 0. ö. Schilehrerabzeicheni für Landesschilehrer ist nach dem Muster und der Beschreibung der Anlage herzustellen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.