# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberkappel

76.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 12. Oktober 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberkappel

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordmung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 12. Oktober 1981 der Gemeinde Oberkappel, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen'.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Oberkappel:

Gespalten von Rot und Silber mit einer Scheibe in gewechselten! Farben.