# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Afiesl

77.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 12. Oktober 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde AfiesI

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 12. Oktober 1981 der Gemeinde AfiesI, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen1.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde AfiesI:

Von Gold und Grün im Tannenschnitt erhöht geteilt; unten ein silberner Wellembalken, darin drei schwarze, große Steine.