# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Auflassung der Eisenbahn-Zufahrtstraße

# Ebensee (Konkurrenzstraße Nr. 2037) im Gebiet der Marktgemeinde Ebensee

80.

Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 28. September 1981 betreffend die Auflassung der Eisenbahn-Zufahrtstraße Ebensee (Konkurrenzstraße Nr. 2037) im Gebiet der Marktgemeinde Ebensee

Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 3 des O. ö. Landes-Straßenverwaltungs-gesetzes 1975, LGBl. Nr. 22, wird verordnet:

§ 1

Die bei km 0,930 der Ebenseer Bahnhof Straße beginnende Eisenbahn-Zufahrtstraße Ebensee (Konkurrenzstraße Nr. 2037 des Verzeichnisses der Straßen Oberösterreichs aus dem Jahre 1951) wird in ihrer Gesamtlänge von 0,0O2 km als Eisenbahn-Zufahrtstraße aufgelassen*.

§2

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung' im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.