# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Verlegung der Landshaager Straße

# (Bezirksstraße Nr. 1507) im Gebiet der Gemeinde St. Martin im Mühlkreis

83.

Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 28. September 1981

betreffend die Verlegung der Landshaager Straße

(Bezirksstraße Nr. 1507) im Gebiet der Gemeinde

St. Martin im Mühlkreis

Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 2 des

O. ö. Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1975, LGBl. Nr. 22, wird

verordnet:

§ 1

(1)Der bei km 5,875 von der bisherigem Trasse in

nördlicher Richtung abzweigende, dem Ort St. Martin

im Mühlkreis östlich umfahrende und' bei km 7,900

(alt) in die bestehende Trasse einmündende, neu

herzustellende Teil der Landshaager Straße (Be

zirksstraße Nr. 1507 des Verzeichnisses der Landes

und Bezirksstraßen- Oberösterreichs) wird als Be

zirksstraße erklärt.

(2)Der zwischen km 5,875 und km 7,900 (alt) ge

legene bisherige Teil der Landshaager Straße wird

als Bezirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird

erst mit dem Zeitpunkt der Verkehrsübergabe des

neuen Straßemteiles (Abs. 1) wirksam.

§ 2

Im einzelnem ist der Verlauf der neuem und der alten Trasse aus dem beim Amt der 0. ö. Landesregierung und beim Gemeindeamt St. Martin" im Mühlkreis aufliegendem Plan, Maßstab 1 : 2880, ersichtlich.

§3

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.