# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Altschwendt

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 9. November 1981

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Altschwendt

Die 0. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 9. November 1981 der Gemeinde Altschwendt!, politischer Bezirk Schärdingi, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Altschwendt:

Über blauem, in Spitze ausgezogenem Schildfuß in Gold ein schwarzer, oben je zweimal geasteter, schwebender Sparren.