# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis

91.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 9. November 1981

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis

Die o. ö. Landesregierungi hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung1 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 9. November 1981 der Gemeinde Hofkirchen' im Traunkreis, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis:

Zwischen zwei silbernen Wellenflanken' in Grün eine silberne, steigende Spitze, besteckt mit einem von Rot und Silber gespaltenen', ungleicharmigen Tatzenkreuz.