# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Peter am Hart

92. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 9. November 1981

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Peter am

Hart

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 9. November 1981 der Gemeinde St, Peter am Hart, politischer Bezirk Braunau am-Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Peter am Hart:

Von Silber und Gold durch eine blaue Wellenleiste geteilt; oben, zwei schwarze, schräggekreuzte Schlüssel mit abgewendeten Barten, unten ein schwarzer Stierkopf im Visier.